Am Freitag, 20. November 2020 nahmen an der Einwohnergemeinde-
versammlung 43 von 865 Stimmberechtigten und an der Ortsbürger-
gemeindeversammlung 11 von 92 Stimmberechtigten teil. Gestützt auf
Paragraph 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und Paragraph 15 des
Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die gefassten Beschlüsse
publiziert.
Einwohnergemeindeversammlung:
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom
22. November 2019
2. Passation der Bilanz- und Erfolgsrechnung 2019 der Einwohnergemeinde
3. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2019
4. Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 90‘000.00 für die
Montage eines Photovoltaik-Anlage beim Schulhausdach
5. Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 191‘000.00 für den Bau
einer Wasserleitung in der Flugplatzstrasse
6. Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 213‘000.00 für die
Erstellung des GEP 2. Generation (Genereller Entwässerungsplan)
7. Genehmigung des Voranschlages 2021 der Einwohnergemeinde mit einem
Steuerfuss von 102 %
Ortsbürgergemeindeversammlung
1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom
22. November 2019
2. Passation der Bilanz- und Erfolgsrechnung 2019 der Ortsbürgergemeinde
3. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2019
4. Genehmigung des Reglementes über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht der
Ortsbürgergemeinde Buttwil
5. Genehmigung des Voranschlages 2021 der Ortsbürgergemeinde
Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung
unterliegen gemäss § 30 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum und damit das Begehren um Urnenabstimmung gilt als Zustande gekommen, wenn dies von zwanzig Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan verlangt wird.