Jahresberichte 2021 RFO und ZSO Freiamt
Die Jahresberichte 2021 der RFO (Regionales Führungsorgan Freiamt) und ZSO (Zivilschutzorganisation Freiamt) können unter www.buttwil.ch>Aktuelles>Statistiken eingesehen werden.
Heiraten im Herzen des Freiamtes
Heiraten im engeren Familienkreis oder mit einer grossen Hochzeitsgesellschaft? Das Regionale Zivilstandsamt Muri kann diesen Wünschen entsprechen. Es wird den diesbezüglichen neuen Flyer aufmerksam gemacht, welcher am Schalter der Gemeindekanzlei Buttwil aufliegt. Weitere Infos sind auch auf der Homepage (www.muri.ch) oder direkt beim Regionalen Zivilstandsamt Muri, Seetalstrasse 6, Muri, Tel. 056 675 52 15, Email zivilstandsamt@muri.ch.
Definition Kleinbaute
Es bestehen immer wieder Fragen bzgl. der Definition der Klein- und Anbauten. Gemäss § 19 BauV gilt für Klein- und Anbauten eine Gebäudefläche von 40 m2 und eine traufseitige Fassadenhöhe von 3 m. Ist das massgebende Terrain geneigt, vergrössert sich die zulässige Höhe um die Hälfte der Höhendifferenz innerhalb des Grundrisses. Wenn die Gemeinde nichts anderes festlegt, gilt für Klein- und Anbauten ein Grenzabstand von 2 m, welcher mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Nachbarschaft reduziert oder aufgehoben werden kann. Es ist das übliche Baugesuch mit den Plangrundlagen einzureichen. Wenn die Grundeigentümer, welche Einsicht auf die Parzelle haben, ein schriftliches Einverständnis (Zustimmungserklärung) mit dem Bauvorhaben abgeben, kann auf die öffentliche Ausschreibung verzichtet werden. Die Unterlagen können unter www.buttwil.ch< Leben/Freizeit<Bauwesen herunterladen werden. Für Kleinstbauten mit einer Grundfläche bis 5 m2 und einer Gesamthöhe bis 2.50 m ist keine Baubewilligung notwendig, wenn allfällige Immissionen nur minim sind (z.B. Gerätehäuschen und Fahrradunterstände). Die Errichtung von baubewilligungsfreien Bauten und Anlagen entbindet nicht von der Einhaltung aller übrigen Vorschriften.