Sämtliche Schullokale (Turnhalle, Küche, Nebenräume, Barraum, Mehrzweckraum SH, Schulküche usw.) sowie die Aussenanlagen dienen in erster Linie dem Schulunterricht. Sie können durch Vereine und andere Organisationen mit Bewilligung der Behörde und nach Absprache mit dem Hauswart ausserhalb der Schulzeit benützt werden. Gesuche um Benützung von Lokalitäten und Plätzen sind schriftlich, mindestens 6 Wochen im Voraus, der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 8, 5632 Buttwil, einzureichen.