Kopfzeile

Inhalt

Rauchgaskontrolle 2023

4. September 2023

Die Öl- und Gasfeuerungsanlagen müssen alle 2 Jahre auf ihre Emmissionswerte kontrolliert werden. Die Messperioden sind nach Kalenderjahren eingeteilt. Bis Ende 2023 sind turnusgemäss sämtliche Feuerungsanlagen in unserer Gemeinde an der Reihe. Die Feuerungskontrolle kann entweder durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde oder durch zugelassene Messpersonen einer Servicefirma durchgeführt werden. Gemäss Änderung der Luftreinhalte-Verordnung sind neben den bisher üblichen Messungen von Russ, Kohlenmonoxid, Abgasverlusten und Öltest neu auch die Emmissionen der Stickoxide zu messen. Führt eine Servicefirma die Kontrollmessung durch, so hat diese das Rapportformular bis spätestens 31. Dezember 2023 dem amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Ewald Trottmann, Im Baumgarten 5, 5623 Boswil, einzureichen. Der amtliche Feuerungskontrolleur ist berechtigt, bei den durch Servicefirmen kontrollierten Anlagen (für den Anlagebesitzer kostenlos) Stichprobenmessungen durchzuführen. Dieser führt auch automatisch die Messungen durch, wenn keine fristgerechte Meldung an den amtlichen Feuerungskontrolleur erfolgt. Die betroffenen Anlagebesitzer werden gebeten, die Feuerungskontrolle fristgerecht zu veranlassen.