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Prüfung Jahresrechnungen EWG +OBG 2025

24. August 2026

Die von der Gemeinde eingereichten Unterlagen zur Jahresrechnung 2025 hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, Finanzaufsicht Gemeinden, gestützt auf § 94d Abs. 1 lit. c sowie die einschlägigen materiellen Bestimmungen des Gesetzes über die Einwohnergemeinden geprüft. Die summarische Prüfung umfasst unter anderem die Kontrolle der Vollständigkeit und formelle Richtigkeit der eingereichten Unterlagen, und die Durchsicht aller vorhandenen Berichte (Finanzkommission und externe Prüfung). Die eingereichten Unterlagen sind vollständig und ihre Prüfung hat nicht zu Feststellungen geführt, die für die Berichterstattung relevant wären.