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Raumvermietungen

Sämtliche Schullokale (Turnhalle, Küche, Nebenräume, Barraum, Mehrzweckraum SH, Schulküche usw.) sowie die Aussenanlagen dienen in erster Linie dem Schulunterricht. Sie können durch Vereine und andere Organisationen mit Bewilligung der Behörde und nach Absprache mit dem Hauswart (Tel. 056 664 34 94) ausserhalb der Schulzeit benützt werden. Gesuche um Benützung von Lokalitäten und Plätze (auch der Mehrzweckraum im OG des Gemeindehauses) sind schriftlich, mindestens 6 Wochen im Voraus, der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 8, 5632 Buttwil, einzureichen.

 

Vermietung Schützenhaus:

Franz Wyss
Galizistrasse 12
5632 Buttwil
Tel. 056 664 26 39
Website


Vermietung Gauseriehütte:

Emil Wyss
Spittelstrasse 6
5632 Buttwil
Tel. 056 664 26 53
 


Vermietung Mannlihütte:

Emil Wyss
Spittelstrasse 6
5632 Buttwil
Tel. 056 664 26 53
 

 

Hinweise zur Wirtetätigkeit:

Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Anlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint. Unter Einzelanlässen sind also Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu verstehen.

Mehr Infos zu Einzelanlässen mit Wirtetätigkeit: hier.

 

 

Dokumente

Name
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Liegenschaften-Reglement.pdf Download 2 Liegenschaften-Reglement.pdf
Merkblatt_Festanlasse.pdf Download 3 Merkblatt_Festanlasse.pdf
Verlaengerung_Oeffnungszeiten_3.pdf Download 4 Verlaengerung_Oeffnungszeiten_3.pdf