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Fundbüro

Buttwil hat das auf dem Internet basierende Fundsystem "easyfind" eingeführt. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann ab sofort selber nach verlorenen Gegenständen suchen oder Verlustmeldungen erzeugen. Neu ist insbesondere auch, dass das Fundbüro von Buttwil die Daten der Fundgegenstände zentral elektronisch abspeichert. Die Vermittlung gefundener Gegenstände dürfte somit deutlich vereinfacht werden.

Verlust eines Gegenstandes

Haben Sie etwas verloren? Klicken Sie auf den Link easyfind und suchen Sie bequem von Zuhause aus oder senden Sie online eine Verlustmeldung.

Fundbüro Buttwil


Online Fundbüro Easyfind


Auch ohne Internet

Bürgerinnen und Bürger, die das elektronische Angebot nicht nutzen möchten oder über keinen Internetzugriff verfügen, können verlorene Gegenstände weiterhin beim Fundbüro (Repol) melden.

Finderlohn

Wenn Ihnen der verlorene Gegenstand zurückgegeben werden kann, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn. Handelt es sich beim Fundgegenstand um Diebesgut, hat der Finder keinen Anspruch auf einen Finderlohn. Bei Fund in einem bewohnten Hause oder in einem öffentlichen Gebäude wird der Hausherr, der Mieter oder die Anstalt als Finder betrachtet, hat aber keinen Finderlohn zu beanspruchen.



Auffinden eines Gegenstandes

Wenn Sie eine verlorene Sache finden, müssen Sie die Eigentümerin/den Eigentümer benachrichtigen oder, wenn Sie diese/diesen nicht kennen, den Fundgegenstand beim Fundbüro abgeben. Zur Anzeige an das Fundbüro sind Sie verpflichtet, wenn der Wert der Sache offenbar 10 Franken übersteigt. Wer eine Sache in einem bewohnten Hause oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt findet, hat sie dem Hausherrn, Mieter oder den mit der Aufsicht betrauten Personen abzuliefern.

Fundgegenstände, welche vom Eigentümer nicht reklamiert werden, können vom Finder innert Jahresfrist, frühestens aber nach drei Monaten seit der Abgabe der Fundsache wieder abgeholt werden. Nach Ablauf der Jahresfrist gelangen die Fundgegenstände zur öffentlichen Versteigerung. Wer den gesetzlichen Pflichten als Finder nachgekommen ist, erwirbt, wenn während 5 Jahren der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zu Eigentum (Art. 722 Abs.1 ZGB).

Kontakt:
Regionalpolizei Muri
Fundbüro
Aarauerstrasse 30
5630 Muri
☎ 056 461 04 00
Email: muri.posten@repol.ag.ch

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