Abmeldung (Wegzug)
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Sie haben zwei Möglichkeiten, sich bei unserer Gemeinde abzumelden.
Online: Folgen Sie diesem Link e-Umzug
Persönlich: Melden Sie sich innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerdienste (Gemeindehaus).
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Persönlicher Ausweis
Meldebestätigung
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Ausländerausweis
Meldebestätigung
Informationen zum Kantonswechsel für Personen mit Schweizer Nationalität finden Sie hier.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 056 675 10 70 | kanzlei@buttwil.ch |