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Gemeindenachrichten W022

Publikation der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Am Freitag, 23. Mai 2025 nahmen an der Einwohnergemeindeversammlung 77 von 887 Stimmberechtigten und an der Ortsbürgergemeindeversammlung 10 von 80 Stimmberechtigten teil. Gestützt auf Paragraph 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und Paragraph 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die gefassten Beschlüsse publiziert.

1.  Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024

2.  Passation der Bilanz- und Erfolgsrechnung 2024 der Einwohnergemeinde

3.  Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2024

4.  Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 40‘000.00 für die Signalisation im Zusammenhang der
     flächendeckenden Einführung von „Tempo-30-Zonen“

5Erteilung des Gemeindebürgerrechtes an Maria Franciszka Cichon, 1984, Anita Cichon, 2009 und Liwia
      Cichon, 2011, polnische Staatsangehörige, Fyrobiggass 3, Buttwil

6.  Erteilung des Gemeindebürgerrechtes an Skender Koljshi, 1986, Verone Koljshi, 1992, Medina Koljshi, 2015
     und Ylli Koljshi, 2022, mazedonische Staatsangehörige, Sonnhaldenstrasse 5, Buttwil

 

Ortsbürgergemeindeversammlung:

1.  Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2024

2.  Passation der Bilanz- und Erfolgsrechnung 2024 der Ortsbürgergemeinde

3.  Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2024

4.  Erteilung des Ortsbürgerrechtes an Heinz Rosenberg, 1967 und Claudia Rosenberg, 1973, Blumenweg 6 a,
     Buttwil

Die Beschlüsse Nr. 1 bis 4 der Einwohnergemeindeversammlung und die Beschlüsse Nr. 1 bis 3 der Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen gemäss § 30 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse Nr. 5 + 6 der Einwohnergemeindeversammlung bzw. der Beschluss Nr. 4 der Ortsbürgergemeindeversammlung sind definitiv und unterliegen nicht dem fakultativen Referendum. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum und damit das Begehren um Urnenabstimmung gilt als Zustande gekommen, wenn dies von zwanzig Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan verlangt wird.

Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juni 2025

 

Boswilerstrasse; Belagseinbau

Die Arbeiten an der Verbindungsstrasse zwischen Boswil und Buttwil sind abgeschlossen. Der Belagseinbau ist erfolgt und die Verbindungsstrasse ist für den Verkehr wieder offen und somit befahrbar.

 

Schulverwaltung: Neuwahl

Als Nachfolgerin für die per 30. September 2025 in die Pension gehende Schulverwalterin Brigitta Käppeli, hat der Gemeinderat aus einer Vielzahl eingegangener Bewerbungen Larissa Kamer, Oberrohrdorf, als neue Schulverwalterin gewählt. Sie wird ihre Stelle am 1. September 2025 antreten. Der Gemeinderat und die Verwaltung gratulieren Larissa Kamer zu dieser Wahl und wünschen ihr bereits heute viel Erfolg und Befriedigung in ihrer neuen Arbeitsstätte im öffentlichen Dienst der Gemeinde bzw. Schule Buttwil.

 

Schulleitung: Neuwahl

Als Nachfolgerin für die Ende des laufenden Schuljahres 2024/2025 in die Pension gehenden bisherigen Stv.-Co-Schulleiterinnen, Elisabeth Abbassi und Edith Frey, hat der Gemeinderat Cindy Studer, Jonen, als Stellvertreterin der Schulleitung Buttwil gewählt, dies mit der Option einer späteren Festanstellung. Sie wird ihre Stelle am 1. August 2025 antreten. Der Gemeinderat und die Verwaltung gratulieren Cindy Studer zu dieser Wahl und wünschen ihr bereits heute viel Erfolg und Befriedigung in ihrer neuen Arbeitsstätte im öffentlichen Dienst der Gemeinde bzw. Schule Buttwil.

 

Hundehaltung; Versäuberung

Beim Gemeinderat gehen immer wieder Klagen ein, wonach Hunde wiederholt unbeaufsichtigt frei herumlaufen und auf fremdem Eigentum versäubern. Davon betroffen sind auch immer wieder die Schulanlagen (Tartanplatz, Spielweise etc.). Gemäss § 18 des Polizeireglementes sind Tiere so zu halten, dass niemand belästigt wird und weder Menschen noch Tiere oder Sachen gefährdet werden. Es ist zudem verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund nicht verunreinigt wird. Hundehalter:innen sind auch verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Der Gemeinderat ersucht die Hundehalterinnen und Hundehalter sich dringend an diese gesetzlichen Bestimmungen für Tierhalter zu halten. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen muss mit Busse geahndet werden.

 

Heinz Wyss—unser Waldarbeiter

Im Jahr 1968 hat Heinz Wyss seine Arbeit im Wald für die Ortsbürgergemeinde Buttwil und den Forstbetrieb Reuss-Lindenberg aufgenommen. Der damalige Förster Josef Schärer hatte ihn als Forstgehilfen im 2/3 Pensum angestellt. Heinz arbeitete in der Holzerei, in der Waldpflege und dem Waldunterhalt. Viele Kubikmeter Nutz- und Brennholz hat er in diesen Jahren geschlagen. Die restliche Arbeitszeit füllte sich mit Arbeiten, je nach Jahreszeit. Die Holzlagerhalle im Loo war seine kleine Firma. Dort hat er unzählige dicke, dünne und verschieden lange Pfähle für alle möglichen Zwecke gefertigt und verkauft. Brennholz fräsen konnte Heinz besonders gut. Das Holz hat er gescheitelt, gebündelt und auf Bestellung geliefert. Oft hat er Spezialwünsche von Kunden erfüllt. Im Spätherbst hatte Heinz alle Hände voll zu tun mit dem Richten von Deck- und Kranzästen. Auf Wunsch lieferte er auch grosse und kleine Weihnachtsbäume. Diese Arbeiten erledigte Heinz noch viele Jahre nach seiner Pensionierung zur Zufriedenheit aller. Heinz Wyss kannte den Wald mit seinen Bäumen und Tieren. Wir alle kannten Heinz, wenn er auf seinem Traktor durch das Dorf Richtung Wald tuckerte. Danke Heinz für deine Treue und die vielen guten Dienste!

Ortsbürgerkommission Buttwil: Fine Scheuber

Informationen

Datum
26. Mai 2025