Familienergänzende Kinderbetreuung
Familienergänzende Kinderbetreuung
Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Das Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) sowie die dazugehörige Verordnung bezwecken, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und regeln die Beiträge der Gemeinde für die familienergänzende Kinderbetreuung.
Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte mit Kindern ab 4 Monaten bis zum Abschluss der Primarschule, sofern sie in Buttwil wohnhaft und steuerpflichtig sind. Ob jemand ein Anspruch auf einen Beitrag hat und wie hoch dieser ist, hängt vom steuerbaren Enkommen ab. Für die Geltendmachung von solchen Beiträgen ist dem Gemeinderat Buttwil das Gesuch einzureichen.
Wichtelburg Muri
Windspiel Kinder Buttwil
Mobile 079 920 41 12
claudia_buergler@gmx.ch
Kinderkrippe Spieloase
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Name | Telefon | Kontakt |
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