Wahlbüro EWG
Die 4 Stimmenzähler werden durch Volkswahl auf eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Sie bilden gemäss § 8 des Gesetzes über die politischen Rechte mit einem Gemeinderatsmitglied (Vorsitz) und einem Mitglied aus der Verwaltung (AktuarIn) das Wahlbüro. Bei Gemeinderatswahlen obliegt der Vorsitz einem/einer StimmenzählerIn. Bei aufwändiger Resultatsermittlung kann der Gemeinderat das Wahlbüro bedarfsgerecht erweitern.
Kontakt
Wahlbüro EWGDorfstrasse 8
5632 Buttwil
056 675 10 70 (Kanzlei)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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