Kostengutsprache ambulant (Leistung Pflege)
Kostengutsprache für Leistungen der Pflege zu Hause am temporären Aufenthaltsort für Anspruchsberechtigte mit Wohnsitz im Kanton Aargau.
Die Wohnsitzgemeinde ist verpflichtet, die Pflegerestkosten von EinwohnernInnen ihrer Gemeinde, welchem am temporären Aufenthaltsort einen ambulanten Leistungserbringer der Pflege zu Hause beanspruchen, gemäss den im Kanton Aargau gültigen Tarifen, zu übernehmen Die Abrechnung erfolgt über die kantonale Clearingstelle.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | 056 675 10 70 | kanzlei@buttwil.ch |