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Referendumsbegehren Beschluss Nr. 4 EWG

1. Juli 2025

Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Mai 2025, Traktandum 4 „Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 40‘000.00 für die Signalisation im Zusammenhang der flächendeckenden Einführung von Tempo-30-Zonen“ frist- und formgerecht das Referendum ergriffen worden ist. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 13. Juni 2025 auf 889. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 20 % oder 178. Es sind total 206 bescheinigte Unterschriften eingereicht worden, wovon 5 ungültige, somit insgesamt 201 gültige. Die Referendumsabstimmung hat der Gemeinderat auf 28. September 2025 festgelegt.