Neue biometrische Identitätskarte
Ab 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Die neue Identitätskarte wird, wie schon der heutige biometrische Schweizer Pass, mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild enthält. Die Gebühr bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Datenchip. Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein. Die Bürgerinnen und Bürger können somit künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen:
- Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
- Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.
Beim Ausweiszentrum Aargau können der Pass 22 und die biometrische ID (Bio-IDK) einzeln beantragt werden. Zudem ist der Pass als Kombiangebot mit der Bio—IDK oder mit der Identitätskarte ohne Biometrie erhältlich. Die IDK ohne Chip kann wie bis anhin bei der Gemeinde (Einwohnerdienste) beantragt werden.Via www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. kann auf ein Erklärvideo zugegriffen werden, das die Besonderheiten der beiden Varianten von Identitätskarten aufzeigt.