Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung: Beschlüsse
Informationen
- Beschreibung
Am Freitag, 22. November 2024 nahmen an der Einwohnergemeindeversammlung 58 von 891 Stimmberechtigten und an der Ortsbürgergemeindeversammlung 8 von 81 Stimmberechtigten teil. Gestützt auf Paragraph 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und Paragraph 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die gefassten Beschlüsse publiziert.
Einwohnergemeindeversammlung:
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung
vom 24. Mai 20242. Zustimmung zur Einführung der Schulsozialarbeit auf das
Schuljahr 2025/20263. Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 275‘000.00 für
die Sanierung der Aussenanlagen Schulhaus4. Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 100‘000.00 für
die Sanierung der Wasserleitung „Boswilerstrasse“5. Genehmigung des Voranschlages 2025 der Einwohnergemeinde mit
einem Steuerfuss von 102 %Ortsbürgergemeindeversammlung:
1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung
vom 24. Mai 20242. Genehmigung des Voranschlages 2025 der Ortsbürgergemeinde
Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeinde- bzw. der Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen gemäss § 30 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum und damit das Begehren um Urnenabstimmung gilt als Zustande gekommen, wenn dies von zwanzig Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan verlangt wird.
Ablauf der Referendumsfrist: 06. Januar 2025